Corona - Informationen für Patienten und Begleitpersonen
Notwendige Begleitperson
Begleitpersonen dürfen nur bei zwingender Notwendigkeit, in Absprache mit dem behandelnden Arzt, mit ins Gebäude kommen, um den Patienten zu begleiten.
Die Notwendigkeit und Absprache mit dem Arzt ist bestmöglich im Vorfeld, z.B. bei der Terminvergabe abzuklären.
Maskenpflicht
Im Medizinischen Versorgungszentrum Frankenberg herrscht Maskenpflicht.
Aufgrund der aktuell getriegenen Corona-Inzidenzen akzeptieren wir derzeit ausschließlich
FFP2-Masken ohne Ausatemventil
Masken schützen je nach Art mehr oder weniger vor der Übertragung einer Tröpfcheninfektion (wie bei COVID-19). Der Träger darf sich jedoch nicht in falscher Sicherheit wiegen.
Das Tragen einer Maske entbindet nicht von der Einhaltung der Corona-Etikette.
Das bedeutet im Einzelnen, auch mit Maske:
- Abstand halten, mindestens 1,5 m, besser 2m
- Husten- und Niesetikette einhalten, nicht in die Hand oder in den Raum, sondern wegdrehen und in die Armbeuge husten oder niesen
- Nicht ins Gesicht fassen
- Regelmäßig Hände waschen oder desinfizieren (Hautpflege nicht vergessen)
Sollte der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden können, können MNS das Ansteckungsrisiko minimieren, wenn beide Personen einen MNS tragen.
Wechsel der Maske nach wissentlicher Kontamination (z.B. Husten/ Niesen) und bei Durchfeuchtung.